GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Mit dem sogenannten „GKV-Finanzstabilisierungsgesetz“ versucht die Bundesregierung erneut die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Im Klartext: Es soll gespart werden.

Was dies mit der sogenannten „Neupatientenregelung“ zu tun hat?

Laut Krankenkassen und deren Spitzenverband sind in den letzten Jahren durch diese Regelung Mehrkosten von jährlich circa 400 Millionen Euro entstanden. Es wurde fälschlicherweise sogar davon gesprochen, dass für Neupatienten eine höhere Vergütung bezahlt würde.

Um dies halbwegs verstehen zu können, bedarf es eines Blickes auf die Vergütung der Behandlungen von gesetzlich Versicherten.

Vor fast drei Jahrzehnten wurden die sogenannten Praxisbudgets im Bereich der ambulanten gesetzlichen Krankenversorgung eingeführt. Auch damals sollten die zunehmende Inanspruchnahme der Ärzte und die damit steigenden Behandlungskosten eingedämmt werden.

Praxisbudget bedeutete und bedeutet bis heute, dass einer Praxis und den dort tätigen Ärzt*innen und MFAs im Voraus für ein Quartal ein begrenzter Geldbetrag zugewiesen wird. Die Berechnung dieses Betrages unterliegt einem über die Jahre immer komplizierteren Regelwerk, das versucht trotz endlicher Geldmenge Einschränkungen der Leistungen zu vermeiden oder zu verschleiern.

Allerdings wird das Geld nicht etwa im Voraus zur Verfügung gestellt, sondern es wird natürlich nur bezahlt was an Leistungen erbracht wurde. Das Budget ist aber so knapp kalkuliert, dass nicht etwa am Ende des Zeitraumes etwas übrig wäre, sondern es ist in der Regel mindestens ein bis zwei Wochen vor Ende des Quartales aufgebraucht. Da Notfälle trotzdem behandelt werden müssen, muss man versuchen mit den finanziellen Ressourcen wie eine schwäbische Hausfrau weitsichtig zu wirtschaften. Was konkret bedeutet, zu früh zu viele Patient*innen zu behandeln sollte man vermeiden.
Neupatient*innen, die noch nie oder schon länger als zwei Jahren nicht mehr in der Praxis waren, sind dabei besonders belastend, erfordern diese in der Regel mehr und aufwändigere Untersuchung und schlicht mehr Zeit. Man muss sich ja erst aufeinander einstellen.

Und hier setzt die – im Übrigen von Prof. Lauterbach massgeblich mit eingeführte – Neupatientenregelung an. Patient*innen, die noch nie oder schon länger als zwei Jahren nicht mehr in der jeweiligen Praxis untersucht oder behandelt wurden, wurden nicht dem begrenzten Budget angelastet.

Die Bezahlung war und ist keineswegs höher als bei den anderen Patient*innen, sondern die Behandlung wurde schlicht und einfach auch bezahlt, wenn das Budget schon überschritten ist.
Es ist für Aussenstehende kaum zu glauben. Aber es ist tatsächlich so, dass nach Überschreitung des Budgets die Behandlung nur noch teilweise oder gar nicht mehr bezahlt werden bzw. seit der Einführung der Neupatientenregelung konnte man sagen wurden.

Fällt diese Regelung nun ab Januar weg, so müssen wir – wer kann umsonst arbeiten, gerade in den Zeiten dieser enormen Kostensteigerungen – die seither am Mittwoch Nachmittag eingeführte „Neupatienten-Sprechstunde“ wieder streichen.

Darauf möchten wir sie mit dem Protesttag am Mittwoch 07.12.22 und diesen Zeilen aufmerksam machen. Danke für die Zeit, die Sie sich für die Lektüre dieses Artikels genommen haben.

Und wenn Sie etwas gegen die Abschaffung dieser Regelung tun wollen, dann schreiben oder mailen Sie Ihrem Bundestagsabgeordnete*n.